10.10.2022 – Da nun ein Regierungswechsel stattfindet, sollte die Politik die kosten- und klimagerechte Umplanung/Planvereinfachung des Westabschnitts noch einmal überdenken. Dann hätten doch alle was sie wollen, den Tunnel und den herrlich geplanten neuen Platz in Döhren, wieder eine 2-spurige Schnellstraße, der herrliche Schutzwald würde erhalten, der Staat hätte mind. 100 Mio. gespart und Bürger und Wirtschaft hätten viel früher einen voll funktionsfähigen Schnellweg mit neuen Brücken zurück, da die ganze Trasse im Westabschnitt nicht neu gebaut werden muss. Einen Ausgleich der Interessen herzustellen, ist der Sinn des Planfeststellungsverfahrens. Unter Berücksichtigung der neuen FGSV-Richtlinien müsste die Verwaltung dann den Klimaschutz ohnehin „priorisiert“ berücksichtigen, womit die Planung im Westabschnitt so sowieso nicht mehr ginge. Die Bürger und Wähler Niedersachsens werden es Euch danken.

https://fgsv-verlag.de/e-klima-2022

Video Leinemasch Petitionen:

https://youtu.be/3G1PgAZkmGE

AKTUELL: Mitzeichnung Fachpetition Landtag Niedersachsen hier bis 2.11.2022:

https://bit.ly/3DIir6S

Die Petition ist voll, sollte aber weitergezeichnet werden, je mehr desto besser. Alle Eure Stimmen brauchen wir auch für die Bundestagspetition, wo wir 50.000 Zeichner in 4 Wochen brauchen zur Verschärfung des KSG im Bereich des Straßenbaus mit einem „priorisierten“ Berücksichtigungsgebot gemäß der Richtlinie des FGSV damit die Bundesplanungsdampfwalze die Interessen der Bürger vor Ort nicht mehr so überfahren kann wie beim Südschnellweg/Westabschnitt geschehen. Dies gilt nämlich auch für viele andere Verfahren in Niedersachsen, z.B. A 20, was die große Zustimmung der Bürger zur Petition im ganzen Land erklärt. Wir waren Schafe ja, aber jetzt sind wir keine Schafe mehr, jetzt wird die Energie- und Verkehrswende zum Nutzen von Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft durchgesetzt. Weil es richtig und vernünftig ist und es so nicht weiter geht.

Teil 1 – März 2021 Teil 2 – Juni 2021 Teil 3 – September 2021 Teil 4 – Okt. 2021Teil 6 August 2022Teil 7 – September 2022Teil 8 – 25.9.2022

Teil 8: 25.9.2022 Herr Weil und seine Loyalität – Kommentar

Nun ist das Thema doch auf der Titelseite der HAZ. Der geneigte Leser wird das Thema googeln und schnell feststellen, dass Herr Weil die Akte offenbar nicht kennt und nur ganz oberflächlich die Meinung der Verwaltung wiedergibt, welche hier nur den Bund vertritt. Das ist offensichtlich reiner Wahlkampf und nicht wirklich ernst zu nehmen. Ein Landesvater sollte immer aber auch die Interessen der Bürger seines Landes beachten, die diese Bundesplanung im Westabschnitt/Leinemasch mit Füßen tritt. Im Gegensatz dazu ist die Meinung von Herrn Krach, als zuständigem Regionspräsidenten, wesentlich fundierter ausgefallen, denn die Akte, die auch ich als Anwalt eingesehen habe, liegt bei ihm auf dem Tisch. In der Akte befinden sich auch viele Eingaben von Fachleuten, die belegen, dass der Tunnel im Ostabschnitt ohne weiteres schnell gebaut werden kann, ohne dass die extreme Verbreiterung und die Zerstörung des Schutzwaldes im Westabschnitt im Landschaftsschutzgebiet nötig ist. Die Drohungen von Herrn Althusmann (CDU), dass ein „Baustopp“ eine 4-jährige Verzögerung zur Folge hätte, ist völlig aus der Luft gegriffen, wie alle anderen Drohungen zuvor auch. Wenn jetzt während der Ausschreibungen das Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren zum Beispiel noch einen Fehler feststellt, z.B. weil die Rampe zum Tunnel 5% Gefälle hat, anstatt max. 3 %, wie vorgeschrieben, weist das Gericht das Landesplanungsamt auch an, die Planung anzupassen und den Beschluss als Änderungsbeschluss noch mal kurz zu veröffentlichen. Das ist das normale Vorgehen und das weiß Herr Althusmann auch, da er zumindest Jura studiert hat. Das dauert höchstens 1-2 Monate, wenn man bummelt bei der Verwaltung, wie bisher. Im Moment sind nicht einmal die Ausschreibungen für den Bau abgeschlossen, weshalb auch die Formulierung „Baustopp“, wiederum nicht den Tatsachen entspricht. Es geht nur um eine Abänderung/Vereinfachung des Plans im Westabschnitt aus Klima- und Kostengründen. Der Tunnel kann gebaut werden, da es gegen diesen keine Einwendungen gibt. Die Vereinfachung des Plans ist nicht so kompliziert und die ganze Baustelle wird dadurch viele Jahre schneller fertig sein und Bürger und Wirtschaft damit viel weniger belasten. Der Plan müsste kurz neu ausgelegt werden und neu beschlossen werden, das ist in max. 2-3 Monaten möglich. Die Kiessteichbrücken halten voll bis Ende 2024 und eingeschränkt wesentlich länger, dies steht in den Gutachten und wurde von der Verwaltung selbst so auch bereits mitgeteilt. Die Behelfsbrücken können nach der Meinung von Fachleuten in 6 Monaten gebaut werden. Herr Althusmann wirft da wieder einiges durcheinander, vorsichtig formuliert. Gebaut werden könnte für den Tunnel aber schon, schließlich läuft derzeit auch noch ein Hauptsacheverfahren beim OVG Lüneburg (von Presse und Verwaltung verschwiegen und falsch dargestellt), dass den ganzen Plan theoretisch noch kippen kann und die Verwaltung fängt trotzdem mit dem Bau an und geht das Risiko ein. Also wäre es andersherum ebenso möglich. Die Brücken am Messeschnellweg sind auch 2023 fällig, hier hat die Verwaltung aber gerade erst mit der Vorplanung angefangen. Das passt doch alles nicht zusammen. Lasst Euch von dieser Verwaltung und von dieser Presse keinen Quatsch erzählen. Es sollte auch noch mal untersucht werden, wer eigentlich von dem Wegfall der Hochbrücke im Wahlkreis Döhren und den dann dort stark steigenden Immobilienwerten profitiert. Ich habe die ganze Zeit das Gefühl, dass da auch noch etwas anderes dahintersteckt, sonst kann ich mir eine so extreme Haltung gegen die Natur nicht erklären. Mit Vernunft hat das alles nichts mehr zu tun.

Neben dem Gericht kann nur der Bundesverkehrsminister als dienst vorgesetzte Behörde im Auftrag der Bundesregierung im Dienstwege das Landesplanungsamt anweisen, denn Plan aus Kosten- und Klimaschutzgründen im Westabschnitt zu vereinfachen, in dem im Bestand erneuert wird ohne Neubau der Trasse und Rodung des Schutzwaldes bei sofortigem Start des Tunnelbaus im Ostabschnitt. Deshalb haben wir auch eine zusätzliche Bundestagspetition eingereicht, die 50.000 Unterstützer in 4 Wochen benötigen wird. Haltet Euch daher wach! Dabei geht es um alle „Südschnellwege“ in Deutschland und um breite Unterstützung im ganzen Land für eine verbindliche Klimagesetzgebung im Verkehrsbereich gemäß Koalitionsvertrag, Pariser Abkommen und Bundesverfassungsgericht. Ich bin mir fast sicher, wenn ich mit Volker Wissmann mal reden könnte, dass sich herausstellen würde, dass Herr Scheuer als sein Vorgänger sich nur auf den Rat seiner Behörde an den Bundesverkehrswegeplan2030 halten wollte, wo dieser Autobahnausbaukram grob entworfen ist und er das ohne Autobahnausbau bei näherer Betrachtung auch vernünftiger gefunden hätte. Ich weiß, wie Behörden ticken und das ist nicht so unwahrscheinlich. Oft sind die Probleme gar keine Probleme, sondern Kommunikationsprobleme. Das habe ich leider schon oft erlebt. Deshalb möchte ich mit Eurer Unterstützung für Euch alle im Bundestagspetitionsausschuss vorsprechen und das versuchen zu vermitteln. Falls das alles nicht klappen sollte, möchte ich, dass die Leinemasch als Symbol für das Versagen klima- und bürgergerechter Politik in Deutschland wird. Macht alle Fotos von der sinnlosen Zerstörung und benennt die Verantwortlichen. Das musste so nicht sein, Herr Weil und vor allem, Herr Althusmann.

7: 15.9.2022 Weitere Unterstützung durch die Region und den Landesumweltminister sowie das Umweltamt der Region

Nunmehr kommt auch der Regionspräsident Krach mit dem vernünftigen Vorschlag, mit den Baumfällungen, jedenfalls im Westabschnitt, noch bis nach der Landtagswahl zu warten. Da Region, Oberbürgermeister und Bezirksräte, nach umfassender Klärung über die Sach- und Rechtslage, Zweifel haben, sollte noch mal gesprochen werden, ob aus Kosten- und Klimaschutzgründen auf die Verbreiterung verzichtet und die Brücken im Westabschnitt/Leineaue nicht doch nur im Bestand erneuert werden sollten. Im Gegensatz zu den leider sehr missverständlichen Darstellungen in der HAZ, kann eine Verwaltung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz jederzeit Verwaltungsakte auch teilweise nachträglich abändern, wenn sich maßgebliche Umstände geändert haben, wie hier im Klimaschutz geschehen. Das ist eine Frage der Begründung und des Willens der Verwaltung. Das blockiert dann auch nicht den Ostabschnitt mit Brückenabriss und Tunnelbau (wie die IHK Präsidentin dies wieder einmal dazwischen gerufen hat). Wirklich dringend ist nämlich nur der Ostabschnitt. Das ist viel Arbeit und da hat die Verwaltung keine Lust zu. Das verstehen wir. Wir bitten Euch trotzdem ganz lieb, genau das zu machen. Wäre es nicht toll, wir hätten die olle Brücke in Döhren weg, diesen wirklich sehr schön von der Verwaltung geplanten neuen Kreuzungsbereich an der Hildesheimer Str., den SSW wieder komplett zweispurig und die schöne zugewachsene Trasse und den Anblick der schönen Leineaue auch noch erhalten sowie die Kosten wieder im Griff? Dann wären doch alle zufrieden. Ich sehe meine Aufgabe immer darin, genau das zu versuchen. Es bleiben also nur noch die derzeitigen Repräsentanten der niedersächsischen CDU, die von vornherein nicht zuhören wollten. Ich kann mich an die Wahlplakate von Ernst Albrecht erinnern, in denen immer das Wort Vernunft vorkam. Ist der Erhalt unserer Lebensgrundlagen nicht vernünftig oder christlich? Sind wirklich alle Christdemokraten in Niedersachsen so hartherzig wie Herr Althusmann und Herr Töpfer? Das glaube ich nicht.

Teil 6: 29.8.2022 Fehlplanungen und Petitionen beim Land- und Bundestag

Nunmehr haben sich die schlimmsten Befürchtungen beim SSW Giga-Projekt wohl bewahrheitet. Nach dem lobenswert recherchierten HAZ – Bericht vom 18.8.2022 Seite 15, „Wie seriös ist der Schnellwegplan?“, hat ein alter Bekannter, der zuletzt mit der Wasserstadt Limmer wieder auf sich aufmerksam machte, Herr Papenburg, offenbar der Presse mitgeteilt, dass für das verplante Geld von 360 Mio. niemand dieses Riesenprojekt bauen kann. Nun Schützenhilfe von Herrn Papenburg hatten wir nun wirklich nicht erwartet, aber das nehmen wir gerne mit, danke für diese Offenheit! Die Planung wird nun immer mehr zur Posse. Nicht nur, dass herauskam, dass nach den RAA auch schmaler hätte gebaut werden können und die Zerstörung der Leinemasch gar nicht nötig wäre, jetzt wurde auch noch offenbar nicht publik gemacht, dass die Zahlen von 2016 stammten, als der Bau die Hälfte gekostet hätte. Also jetzt sollte sich der Haushaltsausschuss des Landtages mal damit befassen und vor allem auch mit der Frage, ob überhaupt die richtigen Haushaltsstellen beplant wurden, im Westabschnitt ist es nämlich kein Neubau, sondern nur eine Sanierung. Auch sollte über einen Untersuchungsausschuss nachgedacht werden und Herr Althusmann befragt werden, wie es zu dieser finanziellen Fehlplanungen gekommen ist? Hat sich die CDU verpokert und hat die Verwaltung sich beeinflussen lassen? Erst niedrigere Zahlen angeben, um den Beschluss durchzudrücken und dann nach mehr Geld schreien? Es sieht so aus. Dann wäre das aber dumm gelaufen, denn der Staat ist Pleite. Tauscht doch einfach die Brücken aus und lasst alles wie es ist und spart die weiteren 360 Mio., die der Bund sowieso nicht zugesagt hat. Der Südschnellweg fährt sich prima, wie er ist und Storch, Biber, Rotmilan, Wasservögel, Fischlein, alle Bäume und Bürger würden sich freuen.

Teil 5: 27.2.2022 – Eilverfahren – erste Entscheidungen

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AKTUELL: Nunmehr hat am 4.3.2022 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auch unseren Eilantrag zurückgewiesen. Die Verwaltung hatte in dem Verfahren verbindlich zugesichert, im Westabschnitt jedenfalls nicht vor Ende 22 mit Baumfällungen zu beginnen, es sei denn, es sei für Vermessungspunkte zwingend erforderlich. Damit ist faktisch der Sinn des Eilverfahrens erreicht und das Rechtsschutzinteresse der Eile im Eilverfahren weggefallen. Wir erinnern an die Selbstbindung der Verwaltung durch amtliche Zusicherungen.

Gleichzeitig hat das OVwG in einer ersten summarischen Prüfung etwas zu den materiellen Gründen gesagt. Danach hat die Verwaltung keine schwersten Abwägungsformfehler und andere offensichtliche Verfahrensfehler begangen. Keinesfalls hat es aber, wie die Verwaltung dies in der Pressemitteilung veröffentlicht hat, entschieden, dass die Planung „angemessen und erforderlich sei“, denn dies gehört nicht zum Prüfungsmaßstab eines Gerichtes bei Planfeststellungsverfahren. Offenbar haben sich Verwaltung, Politik und Bürger in Niedersachsen an solche, man kann es nur als Halbwahrheiten bezeichnen, gewöhnt. Das kann durch Aufklärung i.d.R. abgestellt werden, was ich hiermit tue. Das ist aufs Schärfste zu verurteilen. Eine Verwaltung hat sich neutral zu verhalten.

Höheres EU-Recht sowie sämtliche Klimagesetze sind in Deutschland derart unverbindlich gefasst und in staatliches Recht umgesetzt, dass eine Verwaltung und ein Gericht damit nichts anfangen können. Es ist doch für jeden mit gesundem Menschenverstand und Rechtsempfinden klar, dass die Rodung von 13 Hektar Wald und Grünflächen bei Verdopplung des Verkehrs und höheren Geschwindigkeiten objektiv unmöglich eine Verbesserung der CO²-Bilanz zur Folge haben können. Darüber hinaus deckt auch dieses Verfahren auf, dass die rechtlichen Prüfungsmaßstäbe von Verwaltung und Gerichten im Hinblick auf Klima und Umwelt ein Witz sind. Danach ist es seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung, dass es völlig ausreichend ist, wenn die Planungsverwaltung alles was eingewendet wurde irgendwie und völlig willkürlich „erwähnt“. Das Gericht überprüft die Ermessenentscheidung der Planungsverwaltung nur darauf, ob zwingende Punkte schlicht übersehen wurden. Wie diese abgewogen werden und ob das verhältnismäßig war, prüft das Gericht nicht. Nur wirtschaftliche Belange und Verkehrsfluss und -Sicherheit sind zwingend zu berücksichtigen. Es gibt nur zwei zwingende Tatbestände im BNatSchG und Natura2000 Habitate nach der FFH-Richtline der EU. Das ist das Tötungs- und Zerstörungsverbot bei ganz besonders geschützten sehr seltenen Tierarten sowie besonders einzigartige und genau aufgelistete sehr seltene Naturhabitate, wie sehr alte Moore usw. Beides liegt beim SSW nicht vor, obwohl der Naturschatz und die enorme Anzahl, allein von brütenden Wasservögeln, für das Klima und die Naherholung mindestens so wichtig sind, wie ein sehr seltenen Hochmoor. Hier klafft eine haarsträubende Regelungslücke. Hier ist die Darlegungslast dann auch so groß, dass in den extrem eng gesetzten Fristen, ein solcher fachkundiger Nachweis im Verfahren praktisch gar nicht erbracht werden kann. Das muss alles bereits in der Vorplanungsphase der Verwaltung erfolgen, weshalb die gewählten Volksvertreter dringend aufgerufen sind, alles was bekannt wird sofort öffentlich zu machen. Es darf auch angezweifelt werden, dass in den 2 x 6 Stunden Begehungen, überhaupt alle Tierarten erfasst wurden, aber auch die Liste der erfassten geschützten Tierarten in der UVP ist sehr lang. Das darf die Verwaltung derzeit alles mehr oder weniger ignorieren. Es reicht die Begründung, dass die breitere Straße für das öffentliche Interesse wichtiger ist, als Umwelt und Natur. Auch der Umweltbericht der Stadt wird nur zitiert aber noch nicht einmal darauf eingegangen, das reicht für das „Berücksichtigungsgebot“ nach § 13 KSchG. Natürlich hätte die Verwaltung sich damit auseinandersetzen können, da hatte sie aber gerade keine Lust zu, wenn sie es nicht muss.

Es zeigt sich im Umweltrecht überall, dass es zwar so aussehen soll, als würde politisch irgendwas für Umwelt- und Klimaschutz getan werden, tatsächlich enthalten UmwRG (Umweltrechtsbehelfsgesetz) und KSG (Klimaschutzgesetz) Hintertürchen für Verkehrsausbauinteressen und Autowirtschaft, die wieder alles ad absurdum stellen. So extrem gegen die Natur hätte der Planfeststellungsbeschluss nicht ausfallen müssen. Der Schnellweg hätte auch mit seinen Brücken in seinem Bestand erneuert werden können, bei verringerten Geschwindigkeiten und stattdessen z.B. Seitenstreifen im Tunnel und Nothaltebuchten. Schließlich ist die Trasse nicht baufällig und die Bäume wachsen nicht auf den Brücken. Aber diese Verwaltung ist selbst für solche banalen Einsichten blind. Dies hat die Landesplanungsverwaltung, federführend durch den jungen Karrierebeamten Tacke, so entschieden und dem Gericht sind die Hände gebunden, da es verbindliche Klimaschutzgesetze noch nicht gibt, sondern lediglich in Vorbereitung sind. In der Abwägung hätte ohne weiteres die UVP sowie der Umweltbericht der Stadt Hannover stärkeres Gewicht haben können. Auch das hätte das Gericht nicht bemängelt. Es liegt an der Planung und leider auch sehr einseitigen Mitteilungen der Verwaltung an die Presse, wie mir diese zuletzt mitgeteilt hat. So hatte die HAZ die Umweltzerstörung im Westabschnitt erst durch unsere Proteste mitbekommen und erst berichtet, als es zu spät war, was der HAZ-Berichterstattung leid tut, was ich als Ehrenrettung respektiere. Die Chefredaktion steht da aber nicht hinter. Hier wird weiter einseitig Regierungsmeinung veröffentlicht.

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Das Verfahren im Einzelnen: Soweit an dem Präjudiz etwas dran ist, ist zu sagen: Richtig ist, dass es sehr schwer ist, bei der Überplanung eines bereits vorhandenen Baus den Nachweis von schwerwiegenden und offensichtlichen Formfehlern zu erbringen. Das Gericht prüft leider nicht, ob die Verbreiterung des SSW eine richtige oder vernünftige Entscheidung ist, sondern nur, ob schwere Formfehler begangen wurden. Fest steht, dass die Verwaltung nach dem von uns eingereichten Bausachverständigengutachten regelkonform in verringerter Breite auch hätte bauen können, sie musste es nur nicht. Leider sind die verbindlichen Klimaziele und auch der Umweltschutz noch nicht als gleichwertiges Planungsziel, wie etwa Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit oder Wirtschaftlichkeit in unseren Gesetzen, wie Klimaschutzgesetz oder Bundesverkehrswegeplan verbindlich verankert. Es genügt ein „wurde erwähnt, aber wirtschaftliche Belange sind grundsätzlich wichtiger“. Lediglich im BNatSchG gibt es strenge und klare Tötungsverbote bezüglich geschützter Tierarten, was aber bisher nur bei Straßenneubauten gegriffen hat. Wir haben nie gesagt, dass es einfach wird. Aber man muss damit anfangen. Gesetzesanpassungen und Rechtsprechungsänderungen dauern in Deutschland mind. 5-10 Jahre. Unser Ziel ist es, Klima- und Umweltschutzbelange auf die gleiche Stufe wie Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit zu heben, damit eine gerechte Abwägung von Verwaltung und Gericht überhaupt vorgenommen werden kann. Das ist in den letzten Jahrzehnten nicht der Fall gewesen. Es muss ein „Minimaleingriffsgebot“ in die Natur und Klima geben, so wie es im Pariser Abkommen und den betreffenden verbindlichen EU-Richtlinien wie der SUP-RL für besondere Rahmenplanungen auch gemeint ist. Das, was so vernünftig klingt, gibt unsere Gesetzeslage bis jetzt nicht her oder nur sehr eingeschränkt. Unser Gesetzgeber, jedenfalls der letzte, hat hier wieder rum geschummelt und das ganze erheblich abgeschwächt, mit Hintertürchen für die Wirtschaft, die von Umwelt- und Klimaschutz eigentlich auch profitieren könnte. Das Umdenken ist immer schwer, besonders in Deutschland, aber ich habe den Eindruck, dass es auf einem ganz guten Weg ist. Die Mehrheit der Bevölkerung will dies jetzt parteiübergreifend, weil sie verstanden hat, dass das eine Notwendigkeit ist und auch nicht mit Wohlstandseinbußen für die Mitte der Bevölkerung einhergehen muss, wie die CDU immer wieder polemisch suggerieren möchte, um ihre bequem gewordene Lobbyarbeit mit der Industrie nicht zu gefährden. Um es nochmal zu sagen: Ich habe nichts gegen die CDU an sich, aber gegen die derzeit verkrusteten, korruptionsfördernden Strukturen und das Gelüge jeden Tag, was für einen verfassungstreuen Basis-Demokraten einfach unerträglich ist und an schlimme Zeiten erinnert.

Am 22.2.2022 hat die HAZ über die neue Meinung des Bezirksrats Ricklingen sehr neutral und sachlich und vor allem richtig berichtet. Danach ist der BR nun geschlossen gegen die Verbreiterung, aber genau wie wir, nicht gegen die Erneuerung im Bestand. Hätte die HAZ von Anfang an die Bevölkerung richtig aufgeklärt, z.B. auch durch Akteneinsichtnahmen, ist es wahrscheinlich, dass der Bezirksrat während der Anhörung nicht für das Projekt gestimmt hätte. Der Bezirksrat fühlt sich danach auch schlecht informiert. Nachträglich sowas zu korrigieren ist sehr schwer. Wir haben das trotzdem versucht, weil die Verwaltung wissen soll, dass ab jetzt alle Verfahren mit dem Mikroskop angesehen werden und alles sofort an die Öffentlichkeit gebraucht wird, damit im Anhörungsverfahren auch richtig vorgetragen werden kann und Politiker besser für ihre Entscheidung informiert sind. Ich weiß aus anderen Bundesländern, dass das auch ganz anders laufen kann. Ich würde mich freuen, wenn auch die Verwaltung in Hannover und Region das Volk nicht als Gegner, sondern als Auftraggeber betrachten würde, so wie es die Verfassung auch vorsieht.

Es kann nicht richtig sein, dass Bundesplanungen an den Belangen der Anwohner und vor Ort von der Planung Betroffenen vorbei gehen.

Teil 4 – Oktober 2021 – Klage

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Der Planfeststellungsbeschluss wurde erlassen. Klagen und Eilanträge von Eigentümern, Gartenpächtern sowie eines Umweltverbandes wurden eingereicht. Es sind mehrere unabhängige Klagen aus unterschiedlichen Gründen, über die einzeln entschieden wird.

Die Klage gegen den Beschluss sowie Eilantrag wurden fristgemäß am 22.11.2021 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Begründet wurden die Anträge mit dem neuen Gutachten des BUND zur Verfassungswidrigkeit des obsoleten Bundesverkehrswegeplans2030, der Entscheidung des BVerfG zur Verbindlichkeit der Klimaziele sowie technischen Gutachten von Prüfsachverständigen. Wenn die Behörde das nacharbeiten muss, ist der Westabschnitt entweder in Bestandsbreite oder jedenfalls nach den Richtlinien für den Ausbau von Autobahnen (RAA) oder sogar der RStA im Landschaftsschutzgebiet mit so wenig Umwelteingriff wie möglich zu bauen, d.h. mind. ohne die 4 Meter breiten Standstreifen. Ohne die Verbreiterung müsste der Großteil des Waldes nicht gerodet werden, bei Kosteneinsparung und mit Nothaltebuchen sowie reduzierter Geschwindigkeit auf höchstens 80 und nicht 100, mithin vergleichbarer Verkehrssicherheit. Anstatt das Mindesteingriffsgebot in die Natur anzuwenden oder auch abzuwägen, hat die Verwaltung den maximal möglichen Umwelteingriff in das Landschaftsschutzgebiet gewählt, sogar entgegen der sehr kritischen Stellungnahme des eigenen Umweltamtes. Dies ist ein derart krasses Missverhältnis, dass eine Überprüfung durch die Gerichte dringend angezeigt war. Mit der geplanten Erneuerung von West- und Messeschnellweg hat dieses kleine Teilstück von 1,8 km, dass an einem beampelten Kreisel endet auch nichts zu tun, zudem befinden sich dort auch keine Landschaftsschutzgebiete. Mit einer umweltgerechten Erneuerung des SSW wird der Verkehr genauso schnell fließen, wie mit der geplanten extremem Autobahnbreite, denn den Landwehr- und den Ricklinger Kreisel können auch die besten Stadtplaner und Autolobbypolitiker nicht wegreden, selbst dann nicht, wenn ihnen eine sehr monopolistisch aufgestellte und offenbar beeinflussbare Hannoversche Presse dabei hilft. Die Berichterstattung ist seit 2 Jahren vollkommen einseitig. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden kein einziges Mal hervorgehoben. Hätte die Presse geschrieben, was tatsächlich passieren soll, nämlich dass die Liegewiesen an den Badeseen am Schnellweg komplett entwaldet werden und durch 4 Meter hohe Blechwände ersetzt werden sollen und wäre die Anhörung nicht direkt in den ersten Corona-Lockdown mit Ausgangssperren gesetzt worden, hätte der Planfeststellungsbeschluss so nicht gefasst werden können. Von einer vollständigen Aufklärung der Bürger durch die Verwaltung und die Presse kann nicht im Ansatz die Rede sein. Erst jetzt verstehen die Bürger, was dort im Landschaftsschutzgebiet tatsächlich passieren soll und sind empört, mit Ausnahme von ein paar angestachelten Rasern. Die Neue Mitte möchte Wohlstand und Wald.

Es ist grundlegend zu klären, wie die verbindlichen Klimaziele in den Planungsleitlinien und -zielen zu berücksichtigen sind. Auch ist zu klären, ob die Anhörung der Beteiligten im Corona Lockdown mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen rechtskonform erfolgt ist.

Die Behelfsbrücke an der Hildesheimer Straße kann auch mit dem Verfahren bis Ende 2023 gebaut werden und die beiden Brücken über Leine und Kiesteich können ohne Einschränkungen bis 2024 betrieben werden. Danach mit Einschränkungen, Abstandsgebot für LKW´s und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Mit dem Artikel über die Weidetorbrücke in der HAZ vom 16.12.2021 Seite 15 ist der Verwaltung wohl ein Patzer unterlaufen. Auch diese Brücke soll danach nur eine Restlaufzeit bis Ende 2023 haben, also ebenso wie die Hochbrücke des SSW in Döhren, aber an der Weidetorbrücke ist noch nicht einmal ein Verfahren eingeleitet, nur eine Vorplanung. Dann war die Anordnung der sofortigen Vollziehung beim Planfeststellungsbeschluss SSW wohl etwas voreilig.

Es besteht also kein Grund zur Panikmache. Die Verwaltung ist verpflichtet, Zeiten für Rechtsmittelverfahren einzuplanen. Auch ist der Plan schon seit März 2021 fertig gewesen, die Verwaltung hatte aber offenbar Zeit, noch bis nach der Kommunalwahl abzuwarten. Dann muss sie jetzt auch die Zeit haben, das Rechtsmittelverfahren ordnungsgemäß zu akzeptieren. Es bleibt das Geschmäckle, dass die Regionsverwaltung stark vom Parteibuch und dem Willen der Landesregierung abhängt und damit gegen die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Hier hatte sich besonders Herr Althusmann für das Projekt stark gemacht. Auch er hat die unnötige Naturzerstörung kein einziges Mal auch nur erwähnt, was unsachlich und irreführend ist. Das sollte bei der nächsten Landtagswahl korrigiert werden. Politiker sind austauschbar, das Volk und die Verfassung nicht.

Sollte die Verwaltung die Planung nochmal anpassen müssen, sind die Pläne kurz noch einmal auszulegen und dann kann mit größerem Konsens gebaut werden und auch mit weniger Enteignungsproblemen, was letztlich sogar zu einem schnelleren Bau führen kann.

Das ist ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang und auch bei Planfeststellungsverfahren nichts Besonderes. Hier sollten man sich nicht zu sehr von dem beeinflussen lassen, was die Presse suggeriert hat, hier war vieles im letzten Jahr sachlich nicht zutreffend und leider bis jetzt sehr einseitig berichtet worden, wobei es etwas besser geworden ist. Nun werden zumindest zensierte Leserbriefe teilweise zugelassen. Viele trauen sich aber nicht Ihren echten oder vollständigen Namen zu nennen, offenbar aus Angst vor staatlichen Repressalien. Das ist alleine schon erstaunlich und hat mit dem ursprünglich bodenständigen Freigeist eines Hannoveraners wenig zu tun.

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Die neuen Mehrheiten in Region und Stadt Hannover durch die Kommunalwahl 2021 hatten die Möglichkeit eröffnet, den noch nicht gefassten Planfeststellungsbeschluss durch die zu erwartenden Koalitionsverträge ruhend zu stellen und durch vernünftige Anpassung an die Klimaschutzgesetze die vom Volk gewünschte Verkehrswende einzuleiten. Diese einmalige Chance ignoriert die Politik beharrlich. Umweltschutz gibt es in Hannover nur im Wahlkampf. Der Südschnellweg ist ein wichtiges Projekt in der Region, da über den überholungsbedürftigen Bundesverkehrswegeplan2030 der SSW nur ein Teilstück der geplanten Südautobahn von Bad Nenndorf über die B65 bis nach Peine (Milliardenprojekt mit Bundesrelevanz) ist, durch eine der letzten naturnahen Landschaften, die wir in Hannover haben. Dies verstößt gegen das neu zu fassende Bundes-Klimaschutzgesetz, die Verfassung mit den neuen Klimazielen sowie EU-Recht und das Pariser Abkommen. Durch einen weiteren Ausbau der A2 im Norden von Hannover, wäre das angebliche Verkehrsproblem auch gelöst worden, ohne diesen brachialen Umweltschaden. Die Corona-Krise wurde ausgenutzt, um das mit Gewalt und so wenig Bürgerbeteiligung wie möglich, durchzudrücken. Hierzu mehr am Schluss dieser Abhandlung.

Es geht hier nicht nur um dieses Einzelprojekt, es geht um die Verkehrswende und den Beginn der Vernunft.

Hier sieht man die weiten in Jahrzehnten gewachsenen Schilfzonen, in denen zahlreiche Wasservögel brüten. Es ist ein einmaliger von Seen und Auenland geprägter Grünkeil von Pattensen bis zum Rathaus von Hannover. An den Bäumen sieht man die frischen Bissspuren von Bibern, die hier im Rahmen der Renaturierung der Leineaue mühevoll angesiedelt wurden. Gerade freut man sich über diese Biotope, da kommt die Nachricht dieses Superbaus mitten hier durch. Durch das Wasser ist das alles verbunden und der Baudreck und Lärm wird das hier alles zerstören. Das Storchenpärchen, das hier die letzten Jahre zu sehen war, wird das letzte Mal hier gewesen sein. Das Schlimmste ist eigentlich die Berichterstattung der HAZ, die zu dieser Natur in den letzten 3 Jahren kein einziges Wort verloren hat. Es wurde ausschließlich über den Tunnelbau in Döhren berichtet, den fast jeder gut findet. Das ist ein Umweltskandal unter dem die Bürger und vor allem die Natur schwer wird leiden müssen. Es wäre doch angebracht gewesen, auch mal ein Foto von der herrlichen Seen- und Flusslandschaft zu bringen. So ist bei vielen der gänzlich falsche Eindruck entstanden, hier wollten Aktivisten jegliche Straßensanierung verhindern. Das ist ganz falsch. Es geht darum, die rechtsverbindlichen Vorgaben des Pariser Abkommens, welches seit 2015 für alle deutschen Organe, Verwaltungen und Gerichte verbindlich ist, auch nun endlich im Straßenbau umzusetzen. Das ist ein vollkommen legitimer und seriöser Grund.

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12.3.2021

Wichtige Links zu den im Artikel genannten Verfahrensunterlagen findet Ihr zusammengestellt auch hier:

http://www.fidele-doerp.de/artikel/2021/03/23/ausbau-suedschnellweg-helmut-baersch.php

Das Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet an den Ricklinger Kiesteichen um den Südschnellweg herum ist mir von Kindertagen an in guter Erinnerung und hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass ich mich in meiner alten Heimat immer noch zu Hause fühle. Hier gehen die Ricklinger und Hemminger vor der Haustür spazieren, fast täglich. Man kennt sich und sieht viele alte Gesichter. Ich erinnere mich hier an so manches.  An den kleinen Inseln im Kiesteich haben wir als Kinder vom Schlauchboot aus brütende Vögel beobachtet, in der Beeke gestanden und Flusskrebse gefangen, am Ufer des Kiesteiches standen die Hechte und der Teich war voller Teichmuscheln, an denen man sich auch mal unangenehm die Füße geschnitten hat. Alles ist heute sehr schön eingewachsen, besonders der Schnellweg.

Das Planfeststellungsverfahren Südschnellweg war mir bisher, was den westlichen Abschnitt anbelangt, in dem Ausmaß des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet und die Auswirkung auf die Vereine nicht bewusst. Es ging in der öffentlichen Diskussion fast ausschließlich um die Döhrener Hochbrücke über die Hildesheimer Straße und die Tunnellösung. Dass es auch für den Westabschnitt eine Tunnellösung gab, wusste ich zum Beispiel nicht.  

Da hier doch einiges bei der Information der Ricklinger durch die Politik zu fehlen scheint, was die derzeit gestartete Bürgerinitiative zeigt, habe ich mir als im öffentlichen Baurecht und seit 20 Jahren in der Politik erfahrener Anwalt die Verfahrensunterlagen mal genauer angesehen und mit den beteiligten Behörden gesprochen. Ich möchte hier versuchen, den Sachverhalt etwas aufzuklären wie weit nun ganz genau die Baustelle um die Trasse herum in die Natur eingreift und wie weit das Verfahren bisher gediehen ist. Dabei möchte ich in erster Linie die im Internet etwas verstreut vorhandenen Informationen sortieren und den Bürgern die entsprechenden Links mitteilen, sowie welche Unterlagen besonders interessant sind. Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit. Jeder soll sich aber einen eigenen Eindruck verschaffen können.

Zum Verfahren: Der NLStBV hat geplant und die Region ist für Beschluss und Anhörungsverfahren zuständig. Notfrist für die Anhörung der Stadt Hannover und Bezirksräte war der 31.5.2020. Ausgelegen hat der Plan vom 6.3.20 bis 6.4.2020 (in Döhren). Problem ist, dass wegen der Coronasituation diese Anhörungen nur eingeschränkt möglich waren. Es wurde sich auf § 89 NKomVG berufen, wonach in Notsituationen „ggf“ die Anhörungen eingeschränkt werden könnten. Dies sei auch gar nicht anders möglich, da die Stellungnahmenotfrist bis zum 31.5.2020 laufe. Ob die Corona Krise wirklich ausreicht, um die zwingenden Anhörungen nur unzureichend durchzuführen, oder ob man diese hätte verschieben oder nachholen müssen, ist nicht geklärt. Die Verwaltung meint, es sei noch nie so ausführlich aufgeklärt worden, wie in diesem Verfahren. Die Unterlagen im Internet sind in der Tat ausufernd ausführlich, ob das allerdings genügend öffentlich vermittelt und erklärt wurde, mag jeder selbst entscheiden.  

Anzumerken ist weiter, dass Grund für das gesamte Projekt die Brücken sind, die nach mir nicht vorliegenden Gutachten nur noch bis 2023/24 standfest sind. Die Brücken wurden zwischen ca. 2015 und 2019 umfassend verstärkt und sollen jetzt nur noch bis 2023/2024 halten. Ob das ganz genau so ist und wie die Fragestellungen waren, kann ich nicht sagen. Es schwebt hier derzeit lediglich eine behördliche Aussage im Raum, dass bei der Planung von einem wesentlich erhöhten künftigen Verkehrsaufkommen ausgegangen worden ist. Es handelt sich um eine Bundesstraße, bei der der Autobahnfernverkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn man dies für glaubhaft hält, müssen die Brücken in jedem Fall neu oder erneuert oder durch einen Gesamttunnel ersetzt werden. Dies ist zu überprüfen.  

Derzeit erfolgte Ende 2020 die Erörterung der Einwendungen nicht öffentlich. Nunmehr werden diese eingearbeitet und der Planfeststellungsbeschluss wird dann von der Region gefasst. Dies ist jetzt noch nicht erfolgt. Es heißt bei den Hinweisen zu dem Verfahren auf der Seite der NLSTBV wörtlich:

„Falls die vorhandene Planung zum Südschnellweg so grundlegend überarbeitet

werden muss, dass sich auch neue Betroffenheiten einstellen, werden die

Pläne ggf. wieder öffentlich ausgelegt und auch entsprechend erörtert. Der

Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.“

Einzelheiten zum Verfahren und zur Planung findet man hier:

1. https://uvp.niedersachsen.de.

Geben Sie in der Suchmaske „Südschnellweg“ ein und klicken Sie dann auf den Link. Hier finden sich alle wichtigen Planungsunterlagen, Pläne, Umweltverträglichkeitsprüfungen (U1 – UVP), Verkehrsgutachten und was das Wichtigste ist, der Erörterungsbericht (U1). Die Karten mit den Baugrenzen „Baufeldgrenze“ gestrichelt für den Abschnitt West finden Sie in den Anlagen U18.1 bis .3. Diese können Sie im Browser vergrößern. So sieht man, dass die Baufeldgrenze im Ricklinger Holz genau dort verläuft, wo die Beeke am dichtesten am Schnellweg ist, so dass die Beeke versetzt werden muss. Alle Bäume bis hierhin kommen auf der ganzen Breite des Waldes weg, insgesamt handelt es sich um 13 Hektar, maßgeblich Wald, aber auch sonstige Grünflächen. Hier kommen die deutlich verbreiterte Straße und die neue Böschung hin mit den neuen Anpflanzungen sowie der Lärmschutzwall. Auf der anderen Seite „Vor der Kornhast“ ist die Baufeldgrenze genau auf der Strasse „Vor der Kornhast“.  Die Kleingärten dazwischen, also am Schnellweg, kommen alle weg, mit ggf. Enteignungsverfahren usw. Alle Bäume an der Straße bis zum Kiesteich kommen alle weg. Es wird zerstreute Ausgleichsflächen geben am Teufelsbach (der schön ist wie er ist) usw. aber der Anblick ohne die ganzen alten Bäumen, wird erstmal über viele Jahre,  auch nach den Gutachten, sehr kahl und verändert sein. Das gerade entwickelte Öksystem ist dann zerstört. Kein Vogel kann in einer Baustelle brüten und kein Biber wird sich dort mehr aufhalten können. Die Fische der Teiche sollen entnommen und nach Bauzeitende (ca. 10 Jahre) wieder eingebracht werden, was der Anglerverband laut Stellungnahme gut findet. De facto sollen die Teiche in Bundeseigentum übergehen, damit diese nach der Zerstörung (Bausand und Schadstoffe verdrecken gesamtes zusammenhängendes Gewässer) über Jahrzehnte wieder mühevoll renaturiert werden können.

Die Kleingärten auf der anderen Seite bis zur Vermehrungswiese sind ebenso betroffen, wobei die Baufeldgrenze hier nur  teilweise hinein ragt. Es ist aber auch hier mit Enteignungsverfahren zu rechnen, gegen die die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen.  Beim TUS-Ricklingen endet die Baufeldgrenze an dem kleinen Parkplatz im Wäldchen vor dem Schnellweg. Auch hier wird es kahl werden. Im Restaurant, wo ich schon als Kind gesessen habe, sieht man dann nicht mehr auf die schönen alten Eichen, sondern eine 4 Meter hohe Betonlärmschutzwand, obwohl der Wald i.d.R. ein viel effektiverer natürlicher Lärmschutzwall ist.

Am Dreiecksteich zwischen Liegeweise und Schnellweg sowie Liegewiese 7-Meterteich kommt auch das Wäldchen weg und rechts und links neben der Trasse auf dieser Höhe alle Bäume, mit späteren Neuanpflanzungen durch Buschwerk. Auf den viel genutzten Liegewiesen am Dreiecks- und 7-Meterteich sieht man dann nicht mehr auf die alten Bäume, sondern auf eine 4-Meter hohe Irritationswand (kein Lärmschutz), was das einmalige Landschaftsbild und den Erholungswert völlig zerstört.

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Dieses Bild von der Liegewiese am 7-Meterteich ist vom Winter, man sieht die Trasse im Hintergrund. Im Sommer ist das alles dicht und grün eingewachsen. Das ist perfekt, wie es ist. Die Bäume nehmen Schall und Co² auf und bilden einen natürlichen und schönen Sichtschutz. Bei der geplanten Abholzung sämtlicher Bäume, die Ihr hier seht, und dem geplanten Umbau, wird sich niemand mehr auf die Liegewiese legen und auf eine Betonwand sehen wollen. Die Planung wirkt einfach offensichtlich unsinnig. Die Leitplanken könnten auch derzeit noch einen Meter versetzt werden und so mehr Platz geschaffen werden.

In dem Erörterungsbericht wägt die Verwaltung die unterschiedlichen Belange, wie Umweltverträglichkeit, Kosten, Verkehrstechnik, Hochwasserschutz usw. ab und nimmt eine eigene Gewichtung vor. Man sieht auch, dass sowohl für den Ost wie auch den West-Abschnitt unterschiedliche Varianten geplant waren und dies jeweils sehr ausführlich untersucht wurde. Im Ergebnis (u.a. Seite 81/82 U1 Erörterungsbericht) wurde die Tunnellösung für den Ost-Abschnitt und die Bestandsbrückenlösung mit erheblichen Verbreiterungen W3 gewählt. Hier wäre die Gesamt-Tunnellösung W4 261Mio. € teurer gewesen (insgesamt ca. 1 Mrd.) und es hätte ein Problem mit der direkten Einbindung einer Straße in Döhren gegeben. Demgegenüber stand allerdings das Umweltgutachten (UVP und UVS) wonach die Gesamttunnellösung W4 mit weitem Abstand und in allen Belangen nicht nur die umweltverträglichste Lösung war, sondern sogar für eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation bei Lärm und Natureingriff gesorgt hätte, da der Südschnellweg, dann gar nicht mehr sichtbar gewesen wäre. In der Formulierung bei dem Fazit der Abwägung wird nach meinem persönlichen Eindruck die deutlich umweltverträglichere Variante W4 verbal etwas heruntergespielt, was dann natürlich bei den Beschlussfassungsbehörden und Politikern schnell einen leicht verfälschten Eindruck machen kann. So liegt bei der Umweltverträglichkeit der Variante W4 fast überall eine ++ Bewertung vor, wohingegen die anderen Varianten überwiegend Doppelminus, Minus oder O ausweisen. In dem Fazit heißt es in dem entscheidungserheblichen Erörterungsbericht dann aber nur: „Bei der Bewertung der „Umweltwirkungen“ sind bei den Varianten W1, W2 und W3 größere Eingriffe in Natur und Landschaft als bei Variante W4 erforderlich.“ Hier hätte es nach meiner Meinung zumindest erheblich größere Eingriffe in die Natur heißen müssen. Dieses sind Kleinigkeiten mit denen die Politik, die oft nur ganz oberflächlich damit befasst ist, aber beeinflusst werden kann. Dies mag jeder anders sehen und ich spreche mich hier nicht ausdrücklich gegen das Projekt an sich aus. Ich möchte aber anregen, wenigstens bei solchen Jahrhundertvorhaben etwas genauer hinzusehen. Bezüglich des West-Abschnitts ist vieles unklar und das Umweltgutachten (UVP) wurde nicht hinreichend öffentlich gemacht. Das ist nachzuholen.

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Ich habe in Düsseldorf bei zahlreichen Projekten dieser Art für Aufklärung gesorgt mit dem Ergebnis, dass noch rechtzeitig umgeplant werden konnte. Rückblickend und nach Fertigstellung waren diese Änderungen stets richtig. Hier ist es wegen der ungünstigen Anhörungen in der Coronakrise und den Einschränkungen bei den Sitzungen der Stadtparlamente jetzt fast zu spät. Das Ganze ist etwas unglücklich gelaufen. Die Arbeit der Verwaltung stellt bei Planfeststellungsverfahren immer eine enorme Leistung dar. Das soll hier nicht herabgewürdigt werden.  An der Gewichtung der Belange habe ich hiermit Zweifel geäußert sowie an dem Anhörungsverfahren direkt am Anfang der Corona Krise im Lockdown und zwar gemessen an der außergewöhnlichen Wichtigkeit dieses Projekts für die betroffenen Stadtteile und die Natur, die außer uns keine Vertreter hat.

Anzumerken ist weiter, dass der Baustellenverkehr natürlich in die Baufeldgrenze mit einzubeziehen ist und der Brückenbau während des laufenden Verkehrs erfolgen muss, d.h. eine neue  Brücke wird erstmal komplett neben die alte gebaut und dann nach Abriss der alten versetzt. Das erfordert nochmals eine Natureingriff in doppelte Breite.  Das ist ein ganz schwieriger Großbau mit mehreren Brücken und Grundwasserproblemen sowie Platzproblemen für die Baustelle. Also da wird großflächig um die Baufeldgrenzen herum überall Baustelle sein mit stärkeren  Auswirkungen, als das jetzt in den Gutachten klingt. Die Bauzeit wird mit 6 Jahren angegeben.  Bei den ganzen Brücken kann ich mir kaum vorstellen, dass die das unter 10 Jahren schaffen. In der Zeit kann m an dann nicht mehr drunter durch nach Hemmingen oder Döhren. Ein großer Tunnel würde im Vortrieb unterirdisch in dem Damm erstellt und die Straße abgerissen. Wenn da nicht sogar noch ein schöner Fahrradweg drauf gepasst hätte…schade.

In dem Gebiet und den Teichen sind seltene Tiere und Pflanzen zu Hause, wie Storche, Biber, sogar Fischotter, Teichmuscheln, Kormorane, Eisvögel, Flusskrebse, 11 besonders geschützte Fledermausarten, der Rotmilan, brütende Greifvögel, die Liste ist endlos. Es ist ein großes Schilf- und Brutgebiet für viele Vogelarten, wie Haubentaucher, Blässhühner, Enten, Schwäne und viele andere. Auch viele seltene Weißpappeln sind hier zu finden. Es werden 13 Hektar überwiegend Wald gerodet. Ein Großteil nur für die Baustelleneinrichtungen. Es hätte auch überwiegend von der Straße aus gebaut werden können. Das wäre aber teurer gewesen. Schöne Natur kaputt machen hat für die Landesplanungsverwaltung offenbar keinen Wert. Herr Tacke hat das Wort Natur nicht einmal verwendet. Das ist für Hannover eine Fehlbesetzung. Wir möchten keine Autobahn neben einem Freibad und Badeseen. Das ist geradezu absurd. Ein solcher Eingriff ist in einem gesetzlich geschützten Landschaftsschutzgebiet eigentlich gar nicht möglich. Das Öko-System wäre durch das derzeit geplante  Projekt W3 über Jahrzehnte schwer gestört. Dies stellte auch das Umweltamt der Stadt Hannover in seinem Bericht fest, was die Planungsbehörde aber nur zur Kenntnis genommen hat. Die schöne Ansicht in der 3-D Animation mit den vielen Bäumen rechts und links soll natürlich die nachgewachsenen Bäume in 50 Jahren darstellen. Bis dahin wird das ganz schlimm aussehen. Zudem wird nur Buschwerk eingebracht.

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Es ist klar zustellen, dass mit dem Tunnelbau unter der Hildesheimer Straße keine Probleme gesehen werden. Es sollte aber über den Zustand der beiden Brücken im Ostabschnitt und zwar ganz genau für welche Verkehrsmengen informiert werden sowie eine wiederholte Anhörung zum West-Abschnitt erfolgen. Es kann nicht sein, dass nur wegen eines Standstreifens, also keine neuen Spuren und keine Verbesserung für den Verkehrsfluss gegenüber dem Ist-Zustand, dieser nicht wieder gut zu machende Eingriff in eines der letzten stadtnahen Landschaftsschutzgebiete erfolgen soll. Es wurden zahlreiche Bundesstraßen ohne Standstreifen neu ausgebaut z.B. die B217 mit einem 3 Spursystem.

Das steht in keinem akzeptablen Verhältnis und sollte hinsichtlich des West-Abschnitts neu geprüft werden. Wenn mehr Konsens besteht, kann es im Ergebnis sogar sein, dass das Projekt am Ende schneller fertig gestellt ist. Auch Parteien im Bezirksrat Ricklingen haben zuletzt in der RiMoPo mitgeteilt, dass das alles etwas schnell ging und haben  Anfragen gestartet. Dem muss nachgehalten werden.

Hannover hat in der Vergangenheit so viele schreckliche Bausünden begangen, wie den „Friedhofsbunker“ an der Bauerwiese, Mühlenberg und Ihmezentrum, dass es wirklich angebracht wäre, hier noch mal nachzuprüfen, ob die geplante Verkehrserhöhung von 46.000 Autos/Tag auf 76.000/ Tag wirklich zeitgemäß ist. Auch zeigt ein Vergleich mit dem Ausland, dass dort Brücken eher selten abgerissen und fast immer verstärkt und erneuert werden können. Die gerade erst sanierten Brücken über Kiesteich und Leine sehen im Gegensatz zur Hochbrücke in Döhren wirklich gut und stabil aus.

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2. Unterlagen im Rathaus zur Planung und Beschluss

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0938-2020 )

Beschluss der Anhörung des Bezirksrates Ricklingen:

9 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme, 4 Enthaltungen

Betreffendes anklicken und nach unten scrollen, der Beschluss befindet sich dann unten. Etwas unübersichtlich.

3. Daneben gibt die Planungsbehörde NLStBV selbst Unterlagen heraus:

www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/

Hier etwas runterscrollen, dort befindet sich der Link Südschnellweg.

Das hätte ein großartiges Vorzeigeprojekt für ein zukunftsorientiertes Hannover werden können. Welche Partei hier dann jetzt auch etwas erfolgreich unternimmt, kann man ja dann bei der Kommunalwahl honorieren. Die Politik in Hannover muss viel transparenter zu ihren Vollmachtgebern werden. Es wäre Aufgabe des Bezirksrates gewesen, die Ricklinger vollumfänglich zu informieren. Das scheint gar nicht erfolgt zu sein. Ich werde die Ricklinger, Mandatsträger und Presse ab sofort regelmäßig über alles wichtige anhand von aus den Akten ermittelten Tatsachen informieren, soweit es um grobe Ungerechtigkeiten geht und ein Hinweis dringend geboten ist. Bürgerinitiativen sollten auch schriftlich Einsprüche einlegen, bei der Region Hannover als Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde. Zudem helfen Unterschriftenlisten und auch Einsprüche einzelner Bürger, aber so, dass der Einspruch auch nachgewiesen werden kann, also zusätzlich Faxbestätigung oder / und gleichzeitig an den Oberbürgermeister.

Zu meiner Person: Als unter anderem im Baurecht tätiger und in der Politik erfahrener Rechtsanwalt bin ich seit 1971 in Ricklingen aufgewachsen und 2018 mit dem Hauptwohnsitz zurück in meine alte Heimat gezogen und wohne hier mit meiner Familie am Hahnensteg. Ich habe Interesse an der Bewahrung der Geschichte und des Gesichtes unseres schönen und naturnahen Stadtteils sowie der Stadt Hannover. Über die Weiterentwicklung zu einer naturnahen und verkehrsberuhigten Stadt mit einem gesunden kommunalen Mittelstand würde ich mich sehr freuen. Vielleicht helfen wir einfach alle etwas mit und hören auf uns zu streiten.

Fazit Westen (Zitat aus Erörterungsbericht)

Die Variante W1 hat gegenüber der Variante W2 geringfügige Vorteile in Bezug auf die bessere Belichtung unter der Großbrücke, welche jedoch zulasten einer größeren Flächeninanspruchnahme (Flächenverluste von § 30 Biotopen gemäß BNatSchG) erreicht wird. Aufgrund der Nachteile wird daher die Variante W1 nicht weiterverfolgt.

In Bezug auf die Umweltverträglichkeit ist die Variante W4 mit Herstellung des Tunnels im Westen von Vorteil, da sich Eingriffe weitgehend auf das Westportal und die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen beschränken. Diesen Vorteilen stehen erhebliche Kosten entgegen. Zudem ist Variante W4 nicht verkehrs-wirksam.

Die Varianten W2, W3 und W4 liegen in der Gesamtbewertung sehr nah zusammen. Ab einem Anteil der „Wirtschaftlichkeit“ von > 25 % wird die Variante W3 vor der Variante W2 sowie W4 vorzugswürdig. Durch eine Optimierung der Variante W3 (Vergrößerung der lichten Weiten) kann diese in Bezug auf die „Umweltwirkungen“ noch weiter verbessert werden. Da die Variante W3 gegenüber der Variante W2 insgesamt ca. 48 Mio. € und gegenüber der Variante W4 sogar ca. 261 Mio. € günstiger ist und weitere Optimierungspotentiale hat, erfüllt sie die Planungsziele bei gleichzeitig niedrigsten Kosten. Die Variante W3 wird daher weiter-verfolgt und der Entwurfsplanung zugrunde gelegt.

Teil 2

Rechtsmittel gegen Planfeststellungsbeschluss Südschnellweg:

Juni 2021

Betroffene weitere Einwender können sich melden. Kosten einer Klage werden übernommen und sollen als „Sammelklage“ gestaltet werden. Helmut Bärsch, 0163-8639939, Hahnensteg 20.

Teil 3

Südschnellwegausbau Teil 3:

September 2021

(Urheberrechtshinweis: Bild aus einem Flugblatt des Bündnisses gegen den Ausbau des SSW)

Es bleibt spannend. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht gefasst. Es haben sich durch das Klimaschutzgesetz und die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Klimaziele neue Betroffenheiten ergeben. Danach ist eigentlich nur die Gesamttunnelvariante W4 zulässig, da nur damit minimal in die Natur eingegriffen wird. CO²-ausstoß ist drastisch zu minimieren. Das ist mit der geplanten Verdopplung der Verkehrsmengen und dem großflächigen Abholzen des Waldes neben der Trasse im Landschaftsschutzgebiet unmöglich und damit eigentlich rechtswidrig.  Eine Partei, die dies ignoriert, gefährdet ihren Wahlkampf. Klimaschutzverbände prüfen bereits in ihren Rechtsabteilungen die Möglichkeiten der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Aber auch jeder betroffene Bürger, oder Gruppierungen, die Einwendungen eingelegt haben, können die Klage führen. Der Gegenstandswert für die Kosten ist mit ca. 30.000€ überschaubar, so die Auskunft des OVG Lüneburg. Sachverständigenkosten können hinzukommen, muss aber nicht, denn wenn wichtige Belange in der Abwägung fehlen, ist der Planfeststellungsbeschluss abzuändern. Die Brückengutachten habe ich nunmehr im Planungsamt umfassend eingesehen. Fest steht, dass die Brücken in den 50er Jahren nur für eine Menge von 30.000 Autos und auch für geringere Lasten geplant waren.

Politik und Verwaltung haben dann 60 Jahre lang viel größere Verkehrsmengen von bis zuletzt fast 50.000 Fahrzeugen über die Brücken gelassen. Dies hat zu messbaren Strukturschäden geführt. Die Belastungsgrenze soll Ende 2024 erreicht sein. Danach müsste der Verkehr gedrosselt werden.

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Zur gesetzlich verbindlichen Bedeutung von Landschaftsschutzgebieten :

https://www.hannover-entdecken.de/suedschnellweg-ausbau/

Ob bei Tempo- und Lastenreduzierung mit intelligenter Verkehrsführung eine Sanierung der Brücken möglich wäre, wurde nicht untersucht. Ob eine Erneuerung der Brücken ohne Abholzung des Waldes (13 Hektar Wald und Grünflächen im Landschaftsschutzgebiet der STADT) und ohne Verbreiterung der festen Trasse möglich gewesen wäre, um den Klimaschutzgesetzen Genüge zu tun, wurde nicht untersucht. Fest steht, dass jedenfalls wenige Jahre in die Zukunft gedacht, eine Auswahl der Variante W3, gegenüber einer umweltfreundlicheren anderen Lösung sehr wahrscheinlich nicht mehr hätte gewählt werden können. Wir können für unsere Natur und unsere Lebensqualität in Ricklingen, Döhren und Hemmingen nur beten, dass einige Regionsvertreter hier noch ein Einsehen haben und die Pläne noch mal auslegen und neue Einwendungen zulassen, damit ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Allein durch den Tunnel im Ostabschnitt mit dann wieder 2 Spuren, wird der Verkehrsfluss ohnehin schon vollständig wieder hergestellt sein. Der Tunnelbau im Ostabschnitt verstößt nicht gegen Klimaschutzgesetze. Dafür ist die Verbreiterung des Westabschnitts gar nicht nötig, zumal dieser 2-spurig bleiben soll. Die Brücken im Westabschnitt über Kiesteich und Leine können auch ersetzt werden ohne die ganze Trasse zu roden. Verschwiegen wurde von der Politik leider auch, dass der SSW-Ausbau nur ein Teilstück der im Bundesverkehrswegeplan2030 (https://www.bvwp-projekte.de/map_street.html) vorgesehenen Südautobahn von Bad-Nenndorf, neben der B65, bis nach Peine ist.

Dieser Plan des Bundesverkehrsministeriums (noch CDU) ist dringend an die neuen Klimaschutzgesetze anzupassen und deshalb sollten laufende Verfahren, so auch der Planfeststellungsbeschluss zum Südschnellweg, von der Region „ruhend“ gestellt werde, bis das neue Klimaschutzgesetz mit dem Maßnahmenkatalog fertig ist. Die zu erwartende Koalition zwischen Grünen und SPD in Stadt und Region Hannover, sollte die klimagerechte Überarbeitung der Südschnellwegplanung und Ruhen des Verfahrens als wesentlichen Bestandteil der Verkehrswende bereits in dem Koalitionsvertrag festhalten. Ich rege dies hiermit an.

Im Bundestag gibt es schon Gesetzesvorlagenentwürfe. In diesen Katalog, welchen der Bundestag über die Fraktionen nach dem BVerfG nun unverzüglich beschließen muss, gehört die Anpassung des BVwPlans2030 an die Klimaschutzgesetze in der weise, dass Planfeststellungsverfahren für Straßen die CO² Klimabilanz aufnehmen müssen und die 25% Mehrkostenregel gestrichen oder wesentlich heraufgesetzt wird, wonach ab 25% Mehrkosten, immer die günstigere Variante der Planung gewählt werden musste. Die Planungsbehörden haben sich bei der Abwägung im Erörterungsbericht ab sofort maßgeblich an die Umweltverträglichkeitsprüfungen zu halten (UVP). Anhörungen sind von 4 Wochen auf 6 Monate auszuweiten. Verbandsklagebefugnisse sind mind. beizubehalten (CDU in Niedersachen, Herr Althusmann, möchte diese laut Pressebericht abschaffen). Ich rege die Bundestagsfraktionen hiermit an, dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Auch rege ich CDU und FDP in Bund und Land an, diese extrem harte Haltung gegen unsere Lebensgrundlagen aufzugeben. Ich weiß, dass auch in diesen Parteien viele vernünftige und gut ausgebildete Personen sind, besonders in der Basis und bei den Jüngeren, die das eigentlich auch wollen. Umdenken ist erlaubt in einer Demokratie.

Jetzt am Südschnellweg in der geplanten fast doppelten Breite unter Rodung des gesamten Trassenwaldes zu bauen wäre rechts- und verfassungswidrig.

AKTUELL: Nach dem ganz aktuellen Rechtsgutachten des BUND verstößt der Bundesverkehrswegeplan2030 bereits jetzt gegen die Verfassung und EU-Recht, womit er die Bindungswirkung für die Planungsverwaltungen bereits jetzt entfallen lässt.

https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-rechtsgutachten-bundesverkehrswegeplan-ist-verfassungswidrig-neue-bundesregierung-muss-fernstrassenbau-sofort-stoppen/

Da die Planungsverwaltung sich nicht ausdrücklich auf den BVwPlan2030 berufen hat, sondern wegen der gefährdeten Brücken einen eigenen Bedarf angemeldet hat, ist fraglich, ob diese Argumentation bei Gericht zieht. Jedenfalls seht Ihr hier wieder ein schönes Beispiel für die Hintertürchen, die in die Gesetze eingebaut werden, nahezu immer contra Natur. Daran müssen wir arbeiten bei den Anträgen zu Gesetzesvorlagen und Koalitionsabstimmungen. Lasst die Änderungsanträge der FDP lieber 5-mal sehr genau juristisch überprüfen, ob das nicht wieder raffinierte Hintertürklauseln sind. Diese erkenne ich in den Umweltgesetzen derzeit noch überall.

Dann müssen Planungen ruhend gestellt werden, eine CO² Bilanz aufgenommen und Alternativen geprüft werden. Durch die Bindungswirkung musste die Planungsverwaltung das „Ob“ der Planung gar nicht mehr prüfen und auch keine umweltfreundlicheren Alternativen, da das in dem obsoleten BVwP2030 bereits „von oben“ pauschal beschlossen war. Das ist verfassungswidrig. Der rechtsverbindliche Charakter dieses Plans ist durch die Gerichte aufzuheben. Es kann eine Empfehlung sein, allerdings mit CO²-Bilanz und UVP und CO²-Bilanz nach den EU-Vorgaben. Am besten die Politik macht einen ganz neuen Mobilitätsplan zur Erreichung der Klimaziele.

Betroffene weitere Einwender können sich melden. Kosten einer Klage werden übernommen und sollen als „Sammelklage“ gestaltet werden. Helmut Bärsch, 0163-8639939, Hahnensteg 20.

Genau durch dieses Rapsfeld soll die Südautobahn verlaufen. Eine atemberaubend schöne Natur- und Kulturlandschaft. Das sieht hier bis zum Deister aus wie vor 500 Jahren.

Teil – 4 Klage

Nunmehr hat die Region Hannover, ohne weitere Befassung mit den Protesten, der möglichen Verfassungswidrigkeit des Bundesverkehrswegeplans2030 und der neuen Regierung der Verkehrswende, durch Frau Karasch CDU/Region und den neu gewählten Regionspräsidenten Krach/Region/SPD, der sich noch im Wahlkampf für die Verkehrswende stark gemacht hatte, den Planfeststellungsbeschluss am 10.10.2021 veröffentlicht. Dies ohne Zeitungsbericht, nur das Veröffentlichungsminimum.

Nun haben wir aufgepasst und die Fristen für die Klage notiert. Begründung und Taktik werden nun mit den beteiligten Kanzleien und Verbänden besprochen.

Kommentar:

Klug wäre gewesen, wenn wenigstens bis zur Regierungsbildung das Verfahren „ruhend“ gestellt worden wäre. Es ist nun auch nicht richtig, dass der SSW Ende 2024 komplett gesperrt werden müsste, wie dies Herr Jens-Thilo Schulze von der Planungsverwaltung heute am 22.10.2021 in der HAZ bestätigt. Es müsste nur das Tempo reduziert und der Schwerlastverkehr beschränkt werden. Na bravo – dann macht das doch gleich und spart die 360 Mio. für Klimaschutzprojekte oder wenigstens statt dem SSW den weiteren Ausbau der A2 bei Herrenhausen.

Dass die Verwirklichung des Westabschnitts durch die Leinemasch und das Ricklinger Holz mit der Abholzung von 13 Hektar Wald und Grünflächen im städtischen Landschaftsschutzgebiet (nicht ein paar Bäume und Sträucher, wie es am 22.10.2021 von Herrn Christian Bohnenkamp HAZ beschwichtigend dargestellt wurde) und einer Verdopplung des Verkehrs nicht dem Regelungszweck des Pariser Abkommens und den Klimazielen unserer Verfassung und des Klimaschutzgesetzes entsprechen, liegt auf der Hand. Das SSW Verfahren soll noch schnell als CDU-Erbe (Althusmann/Töpfer) durchgedrückt werden.

Wir werden sehen, welche Auswirkungen die Presse über das Verfahren auf die Landtagswahlen haben wird. Das wird sicherlich auch den Landtagsabgeordneten der CDU Dirk Toepfer interessieren, der mit seinem Döhrener Wahlkreis ganz maßgeblich mitverantwortlich sein dürfte für das Ausmaß dieses Projekt. Denn ohne den schweren Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, hätte sein Tunnel nach dem BVwP2030 nicht gebaut werden können. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, zumal der Schutt aus dem Tunnel 300.000 m³, oder 25.000 LKW Ladungen, innerhalb desselben Bauprojekts verbaut werden soll, nämlich an der Trasse im Landschaftsschutzgebiet, obwohl die Dämme an der B3 Hemmingen/Umgehungstr. den Schutt nur ein paar hundert Meter weiter gut hätten brauchen können.

Angekündigt wird bereits jetzt ein langer und harter Kampf gegen den noch weiteren Ausbau dieser Südautobahn durch unsere einzigartige Landschaft bis nach Bad Nenndorf und Peine. Das wird sowieso nicht kommen, weil es spätestens dann keine Bundesverkehrswegeplan2030 in dieser Form mehr geben wird, denn er ist 2022 ohnehin zu überarbeiten. Dann habt Ihr mit dem SSW ein zusammenhangloses irre teures Stück Autobahn in einem einst sehr schönen Landschaftsschutzgebiet geschaffen, auf dem in 20 Jahren vielleicht nur noch ein paar Kinder mit ihren Elektro-Solar Dreirädern fahren unter Einhaltung des Tempolimits. Wie kurzsichtig und dumm das ist, man müsste lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Allein die Tatsache, dass dieses Superautobahnteilstück dann in dem Nadelöhr des Ricklinger Kreisels endet, ist verkehrstechnisch ein Witz. Ihr könnt auch 10 Spuren bauen, ohne dass das eine Verbesserung des Verkehrsflusses zur Folge haben wird, solange es sich dort staut. Falls der Aushub des Tunnels doch viel mehr Schutt ist als gedacht, könnt Ihr ja einfach die ganze Leinemasch zu kippen, sicherlich findet Ihr dafür auch eine Begründung, z.B. dass die dann offene und tote Fläche viel Lichteinfall zulässt. So heißt es in der Beschlussbegründung, dass die versiegelten Waldflächen „lichte Räume“ schaffen. Ihr macht Euch lustig über Art. 20a der Verf., das BVerfG, das KSG und das ratifizierte Pariser Abkommen. Das BVerfG hat Euch im März mitgeteilt, dass alle staatlichen Stellen an die Klimaneutralität und die zu senkenden CO²-Belastungen gebunden sind. Das war deutlich. Niemand und kein Gesetz hätte der Landesplanungsverwaltung verboten, klima- und umweltfreundlich zu bauen. Das wäre unbestreitbar auch nach den Richtlinien für den Ausbau von Autobahnen (RAA) möglich gewesen. Die Verwaltung macht aber offenbar nicht, was sie nicht muss. Wie wäre es, wenn die Verwaltung auch mal für den Bürger etwas plant und die Gelegenheit genutzt hätte, eine Verbesserung des Ist-Zustandes zu planen, auch was den Lärmschutz für Anwohner, Kleingärtner und Naherholungssuchende anbelangt? Durch die Entfernung des gesamten Schutzwaldes wird es in Ricklingen nochmal deutlich lauter werden, wie auch jetzt der Ausbau der B3 vor Hemmingen (Kreuzung Landwehrschenke/Brücke) deutlich gemacht hat. Auch ein Lärmschutzwall vom Landwehrkreisel bis Ricklinger-Kreisel, also mitten im Wohngebiet, wäre wohl das Mindeste an Ausgleichsmaßnahme gewesen. Eine gute Verwaltung plant auch mit Bedacht, das habe ich oft erlebt. Hierfür bekommt ihr von den Ricklinger Bürgern/innen ein 6, schwach. Die Interessen der Betroffenen wurden zur Gänze nicht berücksichtigt, nur dem überörtlichen Autobahnverkehr wurde völlig rücksichtslos der alleinige Vorzug gegeben. Politik in Hannover ebenfalls, schwach. Das werden Euch die Ricklinger Bürger niemals vergessen und immer wieder zum Vorwurf machen.

Impressum:

Helmut Bärsch

Rechtsanwalt

Hahnensteg 20

30459 Hannover

info@helmutbaersch.de

Wichtige Links zu den im Artikel genannten Unterlagen findet Ihr hier:

http://www.fidele-doerp.de/artikel/2021/03/23/ausbau-suedschnellweg-helmut-baersch.php

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Hannover Ricklingen Südschnellwegausbau – West-Abschnitt / Südautobahn nach Bundesverkehrswege-plan2030 (Historie von RA H.Bärsch)

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2 Gedanken zu „Hannover Ricklingen Südschnellwegausbau – West-Abschnitt / Südautobahn nach Bundesverkehrswege-plan2030 (Historie von RA H.Bärsch)

  1. Unsere Erde ist dabei auszutrocknen und wird überhitzt. In manchen Gegenden ist das schon passiert und die Gefahr, dass es bei uns auch geschieht, die wird leider von vielen Politikern sehr unterschätzt. Bäume können dabei helfen, dass die Verkrustung und Überhitzung nicht passiert. Aber man darf Bäume nach der Erkenntnis von Wissenschaftler nicht roden. Meist ist die Bevölkerung in ihren Erkenntnissen weitblickender als Politiker und Politikerinnen, die um ihre Wiederwahl bangen. Wenn jedoch die Überhitzung und Austrocknung der Böden fortschreitet, dann ist es zu spät für eine Wiederwahl ! Die Bäume müssen geschützt werden, die Landschaft soll uns erhalten bleiben ! !

  2. Die Verbreiterung des Südschnellwegs ist gar nicht mehr zeitgemäß, wenn dadurch so viel Natur zerstört wird.
    Alle reden doch von „weniger Autos in der Stadt “ und der Trend geht zum öffentlichen Nahverkehr. Das! sollte unterstützt werden, nicht das Fahren im Privatauto.

    Ich bin entschieden gegen den Ausbau!

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